Unsere AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Nachfolgende ist Vertragsbestandteil und maßgeblich für sämtliche Veranstaltungen von Team-Worker, Bernd Schäfer und Tanja Schäfer-Nölle.
§ 1 Leistungsbeschreibung
Der Inhalt der vom Veranstalter zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Ausschreibung. Der Veranstalter behält sich eine kurzfristige Änderung des Veranstaltungsinhalts oder -Orts sowie eine zeitliche Verschiebung des Veranstaltungstermins aus nicht vorhersehbaren Gründen oder zur Berücksichtigung aktueller Veränderungen oder Erkenntnisse vor und wird den/die Teilnehmer/in hierüber vor Veranstaltungsbeginn umgehend informieren.
Der/die Teilnehmer/in erklärt hierzu sein/ihr ausdrückliches Einverständnis. Im Falle einer Verschiebung des Veranstaltungstermins auf einen anderen Tag oder einer gravierenden, nicht zumutbaren Änderung des Veranstaltungsinhalts hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung über die Verschiebung bzw. Änderung, spätestens jedoch bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn, von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält in diesem Fall umgehend den evtl. bereits von ihm gezahlten Veranstaltungspreis zurückerstattet. Weitergehende Rechte des Teilnehmers wegen der Verschiebung bzw. Änderung bestehen nicht.
§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt per Anmeldeformular und wird mit Eingang beim Veranstalter für den Teilnehmer verbindlich. Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter eine Anmeldebestätigung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
An den Veranstaltungen können nur gesunde Hunde teilnehmen, die kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Hunde darstellen. Die Dokumentation erfolgt über die Vorlage des gültigen Impfpasses, in welchem alle notwendigen Vorsorgeimpfungen festgehalten sind. Der Veranstalter behält sich stichpunktartige Kontrollen vor.
Läufige Hündinnen können nur nach Rücksprache und mit dem Einverständnis des Veranstalters bzw. im Falle von Hotelaufenthalten mit Zustimmung der Hotelleitung teilnehmen.
§ 3 Bezahlung
Die Teilnahmegebühr bei Einzelstunden und Gruppentraining ist bar oder EC-cash zu entrichten, gekaufte Wertmarken behalten 4 Monate ihre Gültigkeit.
Seminare und Trainingsferien sind nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung innerhalb 14 Tagen zu bezahlen. Ein späteres Zahlungsziel bedarf der Absprache und Zustimmung des Veranstalters. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Veranstalter die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.
§ 4 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in
(Einzel- und Gruppentraining)
Mit der Vereinbarung eines oder mehrerer Termine bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an.
Teilnehmern, die das Training abbrechen, werden bereits bezahlte Trainingseinheiten nicht zurückerstattet. Ebenfalls ist die Weiterveräußerung bereits erworbener Wertmarken an Dritte untersagt.
(Seminare, Trainingsferien)
Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Bei Rücktritt des Teilnehmers von der Veranstaltung nach Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt keine Rückerstattung.
Der/die Teilnehmerin kann bei Nichtteilnahme eine/n Ersatzteilnehmer/in stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der / die Teilnehmer/in und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Der Veranstalter kann dem Wechsel der Person der/des Teilnehmer/in widersprechen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei einem Widerruf oder Umbuchung generell, auch vor der Widerrufsfrist, eine Bearbeitungsgebühr von 10,00€ erheben müssen. Dies gilt für alle unsere Angebote.
§ 5 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten:
– Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der/die Teilnehmer/in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/innen gefährdet werden.
– Nach dem angegebenen Meldeschluss unter Rückerstattung des gesamten Veranstaltungspreises, wenn die in der Ausschreibung angebende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
– Bei Ausfall des Veranstaltungsleiters oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren.
Im letzten Fall wird im Einvernehmen mit den Teilnehmer/innen möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.
§ 6 Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen oder die durch die teilnehmenden Hunde, andere Teilnehmer oder Dritte verursacht werden. Jede Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Etwas abweichendes gilt nur, sofern der Veranstalter solche Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat ; in diesem Fall ist diese Haftung auf die dreifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers handelt. Jeder Veranstaltungsteilnehmer haftet in vollem Umfang für Schäden, die sein Hund verursacht. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein und wird stichpunktartig vom Veranstalter kontrolliert.
Das Betreten des Trainingsgeländes erfolgt auf eigenes Risiko und wissentlich ohne Versicherungsschutz des Veranstalters.
§ 7 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Sollte eine Bestimmung aus diesen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben alle sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 8 Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform, sind aber generell möglich.
§9 Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Limburg an der Lahn.