Die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz (gewerbsmäßig für Dritte Hunde auszubilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten) wurde vom Veterinäramt Landkreis Uelzen, Veterinäramt Limburg / Weilburg und Veterinäramt Westerwaldkreis erteilt.